Coronavirus: Aufrechterhaltung Versorgungsauftrag von Detailhandel und Grosshandel im Tessin bei allfälliger Schliessung der Grenze zu Italien
Die Detailhandels-, Grosshandels- und Lebensmittelproduktionsbetriebe der Mitglieder der IG Detailhandel und der Swiss Retail Federation haben eine zentrale Versorgungsfunktion der Bevölkerung mit Lebensmitteln und wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist gemäss Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung in erster Linie Sache der Wirtschaft. Insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist gerade in Krisenzeiten von elementarer Bedeutung.
Alle unsere Betriebe beschäftigen im Tessin auch zahlreiche Mitarbeitende, die täglich aus Italien kommen. Unsere Umfrage bei diesen Betrieben ergab, dass die italienischen Mitarbeitenden für die Aufrechterhaltung der Betriebe sehr relevant sind. Dies trifft erst recht zu bei den zu erwartenden reduzierten Mitarbeiterbeständen infolge von Krankheits- und/oder Quarantänefällen. Zudem würde die bereits in Aussicht gestellte Einberufung von Zivilschutzkräften die Lage verschärfen, resp. die Zahl der verfügbaren Mitarbeitenden weiter reduzieren.
Damit die Versorgung der Tessiner Bevölkerung im Falle einer von den Bundesämtern angeordneten Schliessung der Grenze zu Italien (ggf. verschärft durch eine zeitgleiche Einberufung von Mitarbeitenden in den Zivilschutz) aufrechterhalten werden kann, bitten wir um zeitnahe Abstimmung eines pragmatischen Vorgehens für entsprechende Ausnahmebewilligungen für die oben erwähnten, systemrelevanten Schweizer MitarbeiterInnen und GrenzgängerInnen. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für weitere Grenzregionen und diesbezügliche allfällige künftige Szenarien.