Detailhandel begrüsst Vorgaben des BAG bezüglich Hygiene und sozialer Distanz
Die Mitarbeitenden im Detailhandel sind aktuell grossen Belastungen ausgesetzt. Der Detailhandel unternimmt in dieser besonderen und herausfordernden Zeit alles, um Mitarbeitende aber auch Kundinnen und Kunden in den Läden zu schützen. Er begrüsst in diesem Zusammenhang die vom BAG gestern veröffentlichten Erläuterungen und Präzisierungen zu Hygienevorschriften und sozialer Distanz. Die auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Vorgaben erlauben nun die einheitliche und schnelle Umsetzung der entsprechenden Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden.
Zum Schutz des exponierten Personals primär an den Kassen werden folgende zusätzlichen Massnahmen umgesetzt:
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Bereitstellung von Desinfektionsmittel
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Signalisierung für Social Distancing (mind. 2 Meter) an der Kasse
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Beschränkung der Kundinnen und Kunden nach Grösse des Ladens
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Reinigung von Griffen an Verkaufswagen und Einkaufskörben einmal am Tag
Wie das BAG ausführt, ist die Anzahl Kundinnen und Kunden im Laden von der Verkaufsfläche abhängig zu machen. Es gilt der Richtwert von einer Person pro 10m2. Der Detailhandel hält das für eine sinnvolle Regelung. Sie erlaubt gleichzeitig den Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden wie auch die Erfüllung des Versorgungsauftrages.
Neben dem Detailhandel sind aber auch die Kundinnen und Kunden aufgefordert, sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten: Die Einhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes zum Personal an der Kasse, die Verwendung von Debit- oder Kreditkarten statt Bargeld sowie die Nutzung von Self Scanning und -check out-Lösungen sind weitere wichtige Massnahmen, um das Übertragungsrisiko zu senken.
Versorgung gesichert
Darüber hinaus betont der Detailhandel noch einmal: Die Versorgung mit Gütern ist absolut sichergestellt. Hamsterkäufe sind unnötig. Der Detailhandel appelliert an seine Kundinnen und Kunden sich solidarisch zu zeigen und vernünftig einzukaufen.