Positionspapier: PFAS – per- und polyfluorierte Chemikalien
Hintergrund
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, kurz PFAS, sind Chemikalien, die nicht natürlich vorkommen. Sie werden seit den 1940er Jahre hergestellt und in vielen industriellen Prozessen und Produkten verwendet (in Reinigungsmitteln, Farben, Kosmetika, Kochgeschirr, Papierbeschichtungen, Textilien, Pestiziden etc.). Zu den PFAS gehören tausende Chemikalien. Weil sie wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften haben und chemisch/thermisch stabil sind, werden sie als «Ewigkeitschemikalien» bezeichnet.
PFAS können während der Herstellung, beim Gebrauch oder bei der Entsorgung PFAS-haltiger Produkte in die Umwelt gelangen. Sie verteilen sich über Wasser, Luft oder Klärschlamm auf der ganzen Welt. Unter natürlichen Bedingungen bauen sich PFAS nicht ab, teilweise findet gar eine Anreicherung statt. Menschen nehmen PFAS vor allem mit Lebensmitteln und dem Trinkwasser auf.
Studien zeigten bisher bei einigen bestimmten, gut untersuchten PFAS, dass sie negative Effekte auf die menschliche Gesundheit (Immunsystem, Hormonhaushalt, Stoffwechsel, Fortpflanzung etc.) haben können. Über die meisten Substanzen aus der Gruppe der PFAS ist aber insgesamt noch zu wenig bekannt, um ihre Gefährlichkeit beurteilen zu können.
Nach einer Untersuchung des Trinkwassers kommt der Verband der Kantonschemiker VKCS 2023 zum Schluss, dass die PFAS-Belastung von Trinkwasser in der Schweiz weniger gravierend ist als befürchtet. Der VKCS empfiehlt keine flächendeckenden Massnahmen bei den Wasserversorgungen, fordert aber Massnahmen an der Quelle, um die Konzentration von PFAS im Trinkwasser nachhaltig zu senken.
Bei den Konsumentinnen und Konsumenten sind PFAS noch weitgehend unbekannt, wie der Verbrauchermonitor des deutschen Bundesamtes für Risikobewertung zeigt. Die Situation dürfte in der Schweiz ähnlich sein. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS verlangt jedoch umfassendere Untersuchungen und fordert die Schweiz auf, unabhängig von der EU rasch die gefährlichsten Chemikaliengruppen zu verbieten.
Regulierung
In der Schweiz werden Untergruppen von PFAS bereits in der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung reguliert. Gemäss dem BAFU sind einige Stoffe schon verboten. Für weitere Stoffe bestehen Höchstwerte, die in der Verordnung über Trinkwasser und der Verordnung über die Höchstgehalte für Kontaminanten geregelt sind. Letztere hat das BLV 2024 angepasst und für bestimmte tierische Lebensmittel neue Höchstwerte eingeführt. Zudem prüft das BLV die Höchstwerte in der Verordnung über Trinkwasser und plant auch dort Anpassungen. Diese sollen im Einklang mit der EU ab 2026 gelten.
Zu PFAS liegen mehrere Vorstösse vor. Einer davon, das Po. 22.4585, befindet sich beim Bundesrat in der Umsetzung. Insgesamt beobachten die Schweizer Behörden die Entwicklungen in der EU genau. Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz die EU-Regulierungen – allenfalls mit Anpassungen – dereinst übernehmen wird.
Die EU prüft aktuell eine starke Einschränkung aller PFAS. Ausnahmen sind vorgesehen für Chemikalien, die sich heute oder in absehbarer Zeit nicht ersetzen lassen («essential uses»).
Wie die Schweiz hat auch die EU die Höchstgehalte gewisser PFAS in tierischen Produkten angepasst. Auch die Trinkwasserhöchstwerte hat die EU angepasst; allerdings mit einer Übergangsfrist bis Januar 2026. Zudem legte die EU Richtwerte fest für Obst, Gemüse, Milch und Babynahrung. Im Juni 2024 kündigten zwei EU-Ausschüsse an, welche Sektoren sie künftig bezüglich PFAS überprüfen wollen. Dazu gehört unter anderem Kosmetik.
Insgesamt sieht die EU eine Regulierung im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH vor, und zwar als mehrstufiges, komplexes Verfahren.
Mit einem Entscheid der EU-Kommission über die weitere Regulierung ist frühestens 2025 zu rechnen.
Position IG Detailhandel Schweiz
Die Mitglieder der IG Detailhandel bieten eine Vielzahl an Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln wie Kosmetika, Textilien, Pfannen, Farben, Reinigungsmitteln etc. an. Einige dieser Produkte könnten Elemente der über 10'000 Chemikalien umfassenden PFAS-Gruppe enthalten. Der Wunsch nach einer Reduktion von PFAS ist für die Mitglieder der IG Detailhandel grundsätzlich nachvollziehbar. Sie verzichten deshalb bereits freiwillig auf den Verkauf von PFAS-haltigen Textilien. Wenn immer möglich und geeignete Alternativen vorausgesetzt, verzichten sie auch bei Keramikpfannen, Papierwaren, Karton und weiteren Verpackungen auf PFAS-Verbindungen. Zudem analysieren die Mitglieder der IG Detailhandel laufend ihre Lieferketten und ermitteln die verwendeten Materialien und Substanzen, um den Einsatz von PFAS-haltigen Chemikalien zu reduzieren oder zu ersetzen.
Bei einer Regulierung fordert die IG Detailhandel die Behörden auf, dem EU-Ansatz zu folgen, wonach nur jene Produkte verboten werden, für die eine Alternative vorhanden ist.
In Anbetracht der grossen Menge potenziell betroffener Produkte ist den Unternehmen zudem eine angepasste Übergangsfrist zu gewähren. Insgesamt sind die Regulierungsmassnahmen in Einklang mit der EU umzusetzen, um Handelshemmnisse zu verhindern.