Positionspapier: Vogelgrippe-Massnahmen: Deklaration Freilandhaltung
Position IG Detailhandel Schweiz
Weil auch in der Schweiz aktuell immer mehr Fälle von Vogelgrippe auftreten, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die Schutzmassnahmen bis vorerst Ende April 2023 verlängert. Um Ansteckungen durch einen Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern, darf das Hausgeflügel bis auf weiteres nicht mehr auf die Weide. Demnach muss auch Geflügel aus Freilandhaltung vorerst in den Ställen mit Zugang zum Aussenklimabereich bleiben.
Die Mitglieder der IG Detailhandel führen in ihrem Sortiment Eier aus Freilandhaltung. Deren Deklaration «Freilandhaltung» entspricht nun für Schweizer Freilandeier aber nicht mehr den Tatsachen. Da eine Verpackungsänderung aufgrund der Vielzahl betroffener Artikel kurzfristig nicht möglich ist, haben sich die Mitglieder der IG Detailhandel zu einer Information in den Filialen entschlossen. Importierte Freilandeier sind aktuell nicht betroffen, die Situation zur Verfügbarkeit kann sich aber ebenfalls schnell verändern. Die Kundinnen und Kunden der Mitglieder der IG Detailhandel erfahren über einen schriftlichen Hinweis direkt bei den Eierregalen, dass die Eierprodukte «aus Freilandhaltung» gegenwärtig aus Ställen ohne Zugang zur Weide stammen. Die Tiere dürfen sich jedoch weiterhin im geschützten Aussenbereich mit frischer Luft und Tageslicht aufhalten. Dort sind sie keiner Gefahr durch den Kontakt mit Wildvögeln ausgesetzt.
Die Preise, welche die Produzenten von Freilandeier erhalten, bleiben unverändert.
Bei den Hinweisen in den Filialen handelt es sich um kurz- bis mittelfristige Massnahmen. Da auch in Zukunft mit gelegentlichen Ausbrüchen der Vogelgrippe zu rechnen ist, die Schutzmassnahmen für das Geflügel erfordern, arbeiten die Mitglieder der IG Detailhandel ebenso wie die übrige Branche zusätzlich an langfristig umsetzbaren Massnahmen.