Vernehmlassung: Änderung des Heilmittelgesetzes
Die IG Detailhandel begrüsst im Grundsatz die Anpassung der Schweizerischen Gesetzgebung im Bereich Medizinprodukte an die neue Medizinprodukteregulierung der EU. Die mit der Änderung des Heilmittelgesetzes einhergehende Ausweitung der Dokumentationspflichten und Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Registrierung von Medizinprodukten in der dafür vorgesehenen europäischen Datenbank für Medizinprodukte bringen gewisse administrative Mehraufwände für den Detailhandel mit sich. Aus Sicht der IG Detailhandel sind diese jedoch vertretbar.
Kritisch ist aus Sicht der der IG Detailhandel die Definition des Begriffs "Hersteller". Unternehmen, welche bereits auf dem Markt erhältliche Medizinprodukte lediglich vertreiben und abgeben, dürfen auch weiterhin nicht als Herstellerin dieser Produkte gelten. Dieser Grundsatz muss auch in Fällen, in denen Unternehmen solche bereits auf dem Markt erhältliche Medizinprodukte unter eigenem Namen an die Endkonsumenten verkaufen (Eigenmarkenprodukte), gewährleistet sein.