Stellungnahme: Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren
Die Mitglieder der IG Detailhandel Schweiz engagieren sich alle seit Jahren für den Klimaschutz, haben ambitionierte Klimastrategien und setzen bereits heute teilweise auf die Deklaration von Flugwaren, auf freiwilliger Basis. Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung lehnen wir aus den folgenden Gründen ab:
Transportmittel ist nicht matchentscheidend
Die Schweiz ist auf Lebensmittelimporte angewiesen. Dies wird auch im erläuternden Bericht zur Vorlage ausgeführt. Damit diese Lebensmittel in der Schweiz verfügbar sind, legen sie einen Transportweg zurück (Strasse, Bahn, See- oder Luftweg). Der Transportweg unterscheidet sich je nach Verkehrsmittel hinsichtlich der Umweltbelastung. Daraus Rückschlüsse auf die Nachhaltigkeit eines Produktes zu ziehen, ist jedoch verfehlt, da die Produktionsgewinnung bzw. -herstellung einen weitaus höheren Anteil an Schadstoffen verursacht als der Transport. Dies gilt auch oder teilweise gar insbesondere für die Frischprodukte, die vom Verordnungsvorschlag betroffen sind.
Keine unilaterale Schweizer Lösung
Die angrenzenden Länder und im speziellen die Europäische Union, kennen keine Deklaration von Flugimporten. Das Erlassen eines Gesetzes lehnen wir schon aus Praktikabilitätsgründen ab und sehen es als wenig zielführend an. Realistisch betrachtet ist aufgrund des kleinen Marktes Schweiz nicht davon auszugehen, dass internationale Hersteller die Deklaration und somit eine spezielle Paketierung nur für den «Schweizer Markt» aufbringen und wenn ja, dann werden diese zu Preiserhöhungen führen, die den Schweizer Detailhandel und die hiesigen Konsumentinnen und Konsumenten benachteiligen.
Gesetzesanpassung lässt Fragen offen
Im Entwurf sind Flugtransporte zwar explizit, aber sämtliche Transportmittel mitgenannt. Dieses Vorgehen wird mit der WTO-Konformität begründet, da Flugwaren auf Grund der geografischen Lage der Schweiz und ihrer flächenbezogenen Grösse per se aus dem Ausland stammen. Diese Begründung ist inhaltlich nachvollziehbar, zeigt aber auch die fehlende Wirkungsorientierung des Vorschlags. Flugwaren, die via Europa und damit oftmals via Schiene oder Strasse in die Schweiz kommen, sind ausgenommen. Dies könnte Schweizer Anbieter dazu verleiten, nachgelagerte Dienstleistungen (sortieren, umpacken, umpalettisieren, schneiden, rüsten etc.) ins europäische Ausland zu verlegen, um die verpflichtende Deklaration zu umgehen. Oder alternativ könnten hier klare Fehlanreize geschaffen werden, damit transportierte Ware nicht mehr in die Schweiz, wohl aber in Grenzregionen eingeflogen um dann per weiteren Logistikweg in die Schweiz transportiert werden. Die Verordnungsanpassung ermöglicht dem Bundesrat theoretisch aber auch, die Deklaration weiterer Transportmittel zu verordnen. Das entspricht weder dem Ansinnen des Vorstosses noch einem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten. Zudem würde diese Deklaration die Realität der Logistikströme innerhalb von Europa verkennen, auf die Schweizer Detailhandelsunternehmen nur bedingt, respektive keinen Einfluss haben.
Freiwillige Lösungen sind ausreichend
Der erläuternde Bericht verweist auf bestehende, freiwillige Deklarationen einzelner Detailhandelsunternehmen und leitet daraus die grundsätzliche Umsetzbarkeit der Flugwarendeklaration ab. Dabei werden die unterschiedlichen Logistik- und Beschaffungsrealitäten nicht berücksichtigt. Freiwillige Systeme wurden aus Überzeugung über einige Jahre aufgebaut und können nicht einfach rasch und unkompliziert neu aufgebaut werden. Die Mitglieder der IG Detailhandel engagieren sich überzeugt für Nachhaltigkeitsthemen und die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Verpflichtende Deklarationen tragen weder zur Reduktion noch zu mehr Nachhaltigkeit in den Lieferketten bei. Mit welchen Massnahmen die Nachhaltigkeit und die Emissionsreduktion im Detailhandel vorangetrieben werden kann, sollte den Unternehmen überlassen werden – insbesondere dann, wenn die freiwilligen Massnahmen wie im vorliegenden Fall funktionieren. Die Mitglieder der IG Detailhandel und viele weitere Detailhandelsunternehmen stellen ihr Engagement tagtäglich unter Beweis und werden dies auch in Zukunft mit Überzeugung tun. Vorgaben zu Deklarationen und Transparenz binden Ressourcen, die bei tatsächlichen Reduktionsmassnahmen fehlen. Nebst den bestehenden freiwilligen Flugwarendeklarationen haben unsere Kundinnen und Kunden zudem jederzeit die Möglichkeit, auf Schweizer Frischprodukte zu setzen und damit Flugwaren konsequent zu vermeiden. Die Herkunft Schweiz bei Lebensmitteln, insbesondere im Frischebereich, wird bei unseren Mitgliedern konsequent und seit vielen Jahren gefördert.
Mögliche Täuschung
Vorgesehen ist, dass sich die Deklaration auf die wenigen genannten Warengruppen beschränkt. Dies ist zwar zu begrüssen, birgt aber eine Täuschungsgefahr: Wegen fehlender Deklaration können Konsumentinnen und Konsumenten annehmen, alle anderen Produkte seien nicht mit dem Flugzeug transportiert worden – obwohl dies nicht garantiert wäre. Ebenfalls wird der Konsument über seinen Beitrag zur Nachhaltigkeit fehlgeleitet. Wie eingangs aufgeführt sind die Emissionen aus den Transportmitteln meistens nicht matchentscheidend.
Deshalb lehnen wir die vorliegende Gesetzesanpassung ab.